Corona - Notbetreuung
22.02.2021
Angebot der Notbetreuung für Kinder seit Montag, 1. Februar 2021
Die Notbetreuung für Schulkinder wird seit Montag, 1. Februar 2021, fortgeführt. Es gelten die folgenden Regelungen:Eine Notbetreuung für Kinder kann angeboten werden, wenn
- beide Elternteile oder berufstätige Alleinerziehende am Arbeitsplatz, sei es vor Ort oder im Homeoffice, unabkömmlich sind
- und
- beide Eltern oder Alleinerziehende durch die Berufstätigkeit an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
- Anmeldeformular bitte am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
Die Antragsunterlagen werden bei der Abteilung Schulen schulen@waiblingen.de per Mail eingereicht oder in den Briefkasten in der Marktgasse 1 eingeworfen.
- Eine Rückmeldung über die Aufnahme erfolgt zeitnah.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Schulen unter 07151 5001-2751.
- Die Essensverpflegung erfolgt wie bisher über einen Lieferanten.
- Es besteht kein Anspruch auf Notbetreuung am Wochenende
- in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, soweit die zuständigen Behörden nichts Anderes anordnen oder
- sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 10 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
Gebührenregelung für die städtische Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
- Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die bereits veranlagten monatlichen Betreuungsgebühren für die gebuchten Betreuungszeiten erhoben.